„Aus für alte Öfen bis Jahresende 2024“

Nicht alle sind betroffen / Schornsteinfeger informieren

Bebra, 17.10.2024. Seit einigen Jahren gelten bestimmte Emissionswerte und Wirkungsgrade für Kamin-, Kachelöfen und Co. Halten sie die Grenzwerte gemäß Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, müssen sie bis Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen, um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Welche Öfen sind betroffen?

Seit dem Jahr 2010 gelten im Rahmen des Immissionsschutzes strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Gemeint sind hiermit hauptsächlich klassische Kamin-, Kachelöfen oder Heizkamine, die vorrangig ihren Aufstellraum erwärmen und meistens mit Scheitholz befeuert werden.

Das Baujahr entscheidet

Der Gesetzgeber hat für bereits bestehende Öfen abhängig von ihrem Alter Übergangsfristen eingeräumt. Am 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Übergangsfrist. Sie betrifft Öfen mit Baujahr vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010. Hält ein Ofen aus diesem Errichtungszeitraum die geforderten Grenzwerte nicht ein oder fehlt ein entsprechender Nachweis, besteht Handlungsbedarf. Das Baujahr finden die Besitzer häufig auf dem Typenschild auf der Rückseite des Ofens, in den Hersteller- bzw. Kaufunterlagen oder sie erfahren es von ihrem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Gibt es Ausnahmen?

 Ja, es gibt Ausnahmen: Offene Kamine, Kochherde, bestimmte historische Öfen und Grundöfen sowie Öfen, die die einzige Heizquelle in einer Wohneinheit darstellen, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Am besten fragen die Besitzer ihren Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, ob ihr Ofen zu den Ausnahmen gehört.

Woher weiß ich, ob mein Ofen die Grenzwerte einhält?

Ob ein Kaminofen die Grenzwerte einhält, weiß ebenfalls der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Auch das Typenschild oder die Herstellerunterlagen können Auskunft geben. Alternativ haben die Besitzer die Möglichkeit, in der Online-Datenbank des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. zu recherchieren: https://www.cert.hkionline.de/de/geraete/hersteller-liste.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Aktuell haben Ofenbesitzer vier Optionen: Hält ein Ofen, der vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurde, die geforderten Grenzwerte (Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter, Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter) gemäß Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, kann er ausgetauscht, nachgerüstet, vom Schornsteinfeger gemessen oder außer Betrieb genommen werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass eine Nachrüstung nur noch bis Ende des Jahres 2024 möglich ist. Ein außer Betrieb genommener Kaminofen kann hingegen auch nach Ablauf der Frist durch ein neues Modell ersetzt werden. In diesem Fall muss der neue Ofen allerdings strengere Grenzwerte, bauliche Auflagen und Anforderungen an die Schornsteinhöhe einhalten.

Lieber austauschen oder nachrüsten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Allerdings empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks eher den Austausch gegen einen modernen, emissionsarmen und effizienteren Ofen als eine Nachrüstung. Moderne Öfen verfügen in der Regel über wesentlich bessere Emissionswerte sowie einen höheren Wirkungsgrad, sind daher sparsamer und verbrauchen weniger Brennstoff. Ob eine Nachrüstung technisch oder baulich überhaupt möglich ist, kann der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger feststellen. Interessant ist dies beispielsweise für fest verbaute Feuerstätten oder für Öfen, die der Besitzer aus bestimmten Gründen be- und erhalten möchte.

Warum wurde die Austauschpflicht eingeführt?

Ziel der Austauschpflicht nach 1. BImSchV* ist eine Modernisierung des veralteten Ofenbestands und eine Verringerung der Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen aus häuslichen Feuerstätten. Regenerative Brennstoffe wie Scheitholz, Hackschnitzel und Pellets können als erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag im Klimaschutz leisten – wenn sie effizient und emissionsarm eingesetzt werden. Das Schornsteinfegerhandwerk berät zum richtigen Heizen mit Holz und setzt sich dafür ein, dass diese Beratung möglichst regelmäßig und direkt am Ofen stattfindet.

*Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen

Am Sportplatz 1a 36179 Bebra

1 Kommentar

  1. Veröffentlicht von Elke Reitermayer am 9. Dezember 2024 um 22:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    können Sie mir mitteilen, welcher Schornsteinfeger im Bereich Bad Hersfeld die Abgasnessung alter Kaminöfen durchführt? Der für unseren Bezirk zuständige Schornsteinfeger Herr Schmidt teilte mir mit, dass er die Messung nicht anbietet.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

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