Dr. Felske – Der Bezirksbevollmächtigte als Behörde
Der Kurs verfolgt das Ziel, die für den Bevollmächtigten immer stärker zu beachtenden verwaltungsrechtlichen Elemente in der täglichen Arbeit für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden „Sollbruchstellen“ zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Verwaltungsvorgänge zu geben.
Welche inhaltlichen Rechte stehen dem Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren (Anlassbezogene Überprüfung, Feuerstättenschau) zu und wie kann er diese gegenüber dem Eigentümer durchsetzen?
Wie werden unbestimmte Rechtsbegriffe („gelegentlich benutze Feuerstätte“, „erkennbar rückstandsarme Verbrennung“) konkretisiert und wer überprüft die Richtigkeit derartiger Auslegungen?
Was versteht man unter dem Begriff der „Unverhältnismäßigkeit“ von Verwaltungshandeln und welche Fälle (Termin zur Feuerstättenschau, Corona-Pandemie) sind denkbar, in denen eine derartige Unverhältnismäßigkeit die Arbeit des Bevollmächtigten behindern kann?
Neben der weiteren Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, wie z. B. dem Erfordernis einer Anhörung und dem Akteneinsichtsrecht von Betroffenen, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet.
Darf der Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren Lichtbilder anfertigen, können Grundstücksnachbarn gegen eine hoheitliche Abnahmebescheinigung vorgehen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Rechtsverbindlichkeit von Aussagen einer Aufsichtsbehörde gegeben ist?
Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Widerspruchsverfahren, der Darstellung von Möglichkeiten zur Aufhebung eines Feuerstättenbescheides und der Haftung für erteilte Auskünfte.
In diesem Zusammenhang werden auch Amtshaftungstatbestände dargestellt, die im Zuge des hoheitlichen Handelns (Abnahme, Feuerstättenschau) entstehen können.
Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden sollen.
Der Referent: Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, berät seit vielen Jahren Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks
Termin: 13.11-14.11.2025, Beginn 9:00 Uhr
Kosten: 479,00 € inkl. Schulungsverpflegung
Ort: Landesfachschule, Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra
Anmeldelink: https://easy-feedback.de/umfrage/1713491/KRoBX6