Überbetriebliche Ausbildung

Unter Überbetrieblicher Ausbildung (ÜBA) (andere gebräuchliche Bezeichnung: überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ÜLU) versteht man die praktische Berufsausbildung von Auszubildenden in überbetrieblichen Werkstätten. Die Überbetriebliche Ausbildung ist als Teil der betrieblichen Ausbildungsphasen fest im Dualen Ausbildungssystem der deutschen Berufsbildung verankert.

Paragraph 5 des Berufsbildungsgesetzes und Paragraph 26 der Handwerksordnung sehen vor, dass „Teile“ der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Viele Betriebe sind nicht mehr in der Lage, einem Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die laut Ausbildungsordnung zu seinem Ausbildungsberuf gehören.

Aus diesem Grund haben die Innungen oder Landesverbände überbetriebliche Werkstätten eingerichtet, in denen die Auszubildenden der Mitgliedsbetriebe an berufsspezifischen Lehrgängen teilnehmen.

Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung bei spezialisierter Produkt- und Dienstleistungsstruktur (Ergänzungsfunktion) und unterstützt den Transfer neuer Technologien in unseren kleinen Unternehmen (Transferfunktion). Durch den Einsatz praxisnaher und handlungsorientierter Ausbildungsmethoden erhöht die Überbetriebliche Ausbildung die betriebliche Ausbildungsqualität.

Die Lehrgänge dauern zwei bzw. drei Wochen im Jahr und umfassen die volle Arbeitszeit.

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Überbetriebliche Lehrgänge

Gesamtübersicht mit Bezug zur SchfAusbV und zum Rahmenlehrplan