TRGS-Auffrischung 8 UE 30.04.2024
Fortbildung mit 8 UE zum Erhalt der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV für ASI-Arbeiten in Frankfurt
Voraussetzung: 17-UE Sachkundelehrgang nach Anlage 3 & 4 bzw. 4A oder 4C TRGS 519 (Gültigkeit max. 6 Jahre)
Wird innerhalb dieser Zeit ein Auffrischungslehrgang nach Anlage 5 besucht, verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist” versäumt, ist erneut ein Lehrgang nach Anlage 3, 4 bzw. 4A oder 4C TRGS 519 zu besuchen.
Es wird keine Prüfung abgelegt. Die staatliche Sachkunde nach TRGS 519 wird ab dem Lehrgangsdatum um 6 Jahre verlängert. Bitte bringen Sie Ihr Original-Zertifikat und einen Lichtbildausweis zur Eintragung und Verlängerung mit.
Bitte melden sie sich über direkt über folgenden Link https://easy-feedback.de/umfrage/1371763/h8PCJH an.
Referent: Carsten Pippèrr
Schulungsgebühr: 195,00 €
Schulungsort: Schornsteinfegerinnung Rhein-Main, Intzestraße 12, 60314 Frankfurt