Entwurf zum GEG verabschiedet
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet und auf den Weg in den Bundestag gebracht. Ab dem 1.1.2024 muss in Zukunft jede neu eingebaute Heizung 65% erneuerbare Energien benutzen. Bestehende Heizungen sind hiervon nicht betroffen und können weiter betrieben werden. Auch Reparaturen von bestehenden Heizungen sind möglich und es gibt Ausnahme- und Härtefallregelungen. Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen ist der 31.12.2044.
Viele Fragen zur GEG-Novelle werden in folgendem PDF beantwortet: PDF zur GEG-Novelle anzeigen