Leitfaden Schornsteinfegerdaten für die kommunale Wärmeplanung

Das seit November 2022 gültige Hessische Energiegesetz regelt mit dem § 13 die kommunale Wärmeplanung für Hessen. Die Potenzialanalyse im Wärmebereich innerhalb und außerhalb der Gebäude soll dabei eine große Rolle spielen.
Das neue hessische Energiegesetz (HEG) §13 Absatz 4 besagt dazu: „Soweit dies zur Erstellung kommunaler Wärmepläne erforderlich ist, sind Gemeinden berechtigt, vorhandene Daten bei Energieunternehmen, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei der öffentlichen Hand zu erheben; dies gilt auch soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, sind bei der Übermittlung als vertraulich zu kennzeichnen.”

Dies umfasst auch die Schornsteinfegerdaten, die im elektronischen Kehrbuch vorliegen. Diese Daten können gebäudescharf durch den Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen (LIV Hessen) bereitgestellt werden.

Verfahren zur Bereitstellung der Daten:

  1. Die Kommune meldet sich beim LIV
  2. Der LIV schickt der Kommune eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen (bBSF) für das Gebiet der Kommune und ein Musteranschreiben an die bBSF, das gemeinsam mit der Landesenergieagentur (LEA) erstellt wurde.
  3. Die Kommune fordert die Daten mit dem Musteranschreiben bei den bBSF an.
  4. Die/Der bBSF kann die Daten direkt per Softwareschnittstelle aus dem elektronischen Kehrbuch auslesen und sendet diese an den LIV und der LIV steht für die Kollegen oder Kolleginnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  5. Der LIV erstellt eine Excel-Datei mit den zusammengefassten Daten und schickt sie an die Kommune.
  6. Der LIV stellt der Kommune eine Rechnung.
    Die Abrechnung erfolgt standardisiert nach den üblichen Kostensätzen. Die Rechnungshöhe unterscheidet sich nach der Anzahl der beteiligten bBSF.

Ansprechpartner für die Schornsteinfegerdaten ist der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen mit Geschäftsstelle in Bebra (Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra) unter info@livhessen.de oder 06622 902340. Bei sonstigen inhaltlichen Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung unterstützt die LEA Hessen unter waermeplanung@lea-hessen.de.

Bei Daten zur CO2-Bilanz im Rahmen eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes ist der Ablauf anders, aber auch dabei ist der LIV Hessen Ansprechpartner für die Bereitstellung der Daten.

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