Leitfaden Schornsteinfegerdaten für die kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem 01.01.2024 bundesrechtlich im Wärmeplanungsgesetz (WPVO) verankert. Mit Inkrafttreten der Wärmeplanungsverordnung in Hessen (WPVO) vom 12. November 2025 wurden die konkreten Anforderungen an Umfang, Form und Aggregationsgrad der benötigten Daten verbindlich festgelegt. Die weitere Durchführung der kommunalen Wärmeplanung hat sich nun an diesen Vorgaben der Verordnung zu orientieren.
Gemäß der WPVO-Verordnung dürfen diese Daten nicht mehr gebäudescharf, sondern nur noch aggregiert übermittelt werden. Die gängigen Schornsteinfeger-Softwareprogramme setzen diese Aggregation automatisch um.
Diese Daten können aggregiert durch den Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen (LIV Hessen) bereitgestellt werden.
Verfahren zur Bereitstellung der Daten:
- Die Kommune meldet sich beim LIV
- Der LIV schickt der Kommune eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen (bBSF) für das Gebiet der Kommune und ein Musteranschreiben an die bBSF, das gemeinsam mit der Landesenergieagentur (LEA) erstellt wurde.
- Die Kommune fordert die Daten mit dem Musteranschreiben bei den bBSF an.
- Die/Der bBSF kann die Daten direkt per Softwareschnittstelle aus dem elektronischen Kehrbuch auslesen und sendet diese an den LIV und der LIV steht für die Kollegen oder Kolleginnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der LIV erstellt eine Excel-Datei mit den zusammengefassten Daten und schickt sie an die Kommune.
- Der LIV stellt der Kommune eine Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt standardisiert nach den üblichen Kostensätzen. Die Rechnungshöhe unterscheidet sich nach der Anzahl der beteiligten bBSF.
Ansprechpartner für die Schornsteinfegerdaten ist der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen mit Geschäftsstelle in Bebra (Am Sportplatz 1a, 36179 Bebra) unter info@livhessen.de oder 06622 902340. Bei sonstigen inhaltlichen Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung unterstützt die LEA Hessen unter waermeplanung@lea-hessen.de.
Bei Daten zur CO2-Bilanz im Rahmen eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes ist der Ablauf anders, aber auch dabei ist der LIV Hessen Ansprechpartner für die Bereitstellung der Daten.